Neues Bauvertragsrecht ab 01.01.2018
Zum 01.01.2018 regelt der Gesetzgeber im BGB erstmals gesondert das Bauvertragsrecht und das Architektenrecht (vgl. unser Baurechtsspecial von Juni 2017). Unsere Kanzlei bietet u.a. Informationsveranstaltungen zum neuen Werkvertragsrecht an. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gern führen wir diese Veranstaltung auch in Ihrem Haus als Inhouse-Seminar durch.
Kommen Sie also auf uns zu.
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