Arbeiten in der Elternzeit

Viele Mütter und Väter wollen auch während der Elternzeit nicht komplett aus dem Beruf aussteigen. Sollten einige Ihrer MitarbeiterInnen diese Absicht haben, beraten wir Sie gern, insbesondere, da einige Fristen im Blick bleiben müssen.

 

(Lesen Sie hierzu auch ausführlich in unserem Mandantenrundschreiben)

 

Ronny Pühn

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

PÜHN Rechtsanwälte, Zwickau

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