Arbeitsrecht
BAG am 21.03.2024: „Es ist unerheblich, wie lange die wirtschaftliche Einheit beim Veräußerer vor dem Betriebsübergang bereits bestanden hat. Sie kann auch allein zum Zweck der Ermöglichung eines Betriebsteilübergangs geschaffen werden, lediglich "betrügerische oder missbräuchliche" Fälle haben außer Betracht zu bleiben.“
Pühn
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Pühn Rechtsanwälte, Zwickau
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