Zurück

Arbeitsrecht

BAG am 21.03.2024: „Es ist unerheblich, wie lange die wirtschaftliche Einheit beim Veräußerer vor dem Betriebsübergang bereits bestanden hat. Sie kann auch allein zum Zweck der Ermöglichung eines Betriebsteilübergangs geschaffen werden, lediglich "betrügerische oder missbräuchliche" Fälle haben außer Betracht zu bleiben.“

Pühn

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

Pühn Rechtsanwälte, Zwickau

Zurück

PÜHN Rechtsanwälte | Kolpingstraße 17 | 08058 Zwickau | Telefon: +49(0)375 / 2 74 92-0 | Fax: +49(0)375 / 29 16 29 | E-Mail:

Impressum

Diese Webseite ist ein Angebot von