Arbeitsrecht
ArbeitgeberInnen können KI-Tools nur einsetzen, ohne den Betriebsrat beteiligen zu müssen, wenn sie selbst keinen Zugriff auf die verarbeiteten Daten der Mitarbeiter haben.
Pühn
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
Pühn Rechtsanwälte, Zwickau
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