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Arbeitsrecht

ArbeitgeberInnen können KI-Tools nur einsetzen, ohne den Betriebsrat beteiligen zu müssen, wenn sie selbst keinen Zugriff auf die verarbeiteten Daten der Mitarbeiter haben.

 

Pühn

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

Pühn Rechtsanwälte, Zwickau

 

 

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