Arbeitsrecht
Beurteilt der Arbeitgeber eine Gefährdung entgegen § 10 Abs.1 Satz 1 MuSchG nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig und führt er eine Ermittlung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig durch, so handelt er ordnungswidrig.
Pühn
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
PÜHN Rechtsanwälte Zwickau
Impressum
Diese Webseite ist ein Angebot von
Design & Umsetzung: WWW.TMDESIGN-ZWICKAU.DE