Arbeitsrecht

Bei Rente wegen voller Erwerbsminderung kein Anspruch auf Gewährung von Erholungsurlaub. Dies gilt auch dann, wenn die Gewährung der Rente zunächst befristet ist.

 

Pühn

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

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