Arbeitsrecht - Kündigungsschutz für Geschäftsführer?
Ausschluss des GmbH-Gf vom allgemeinen Kündigungsschutz gilt ohne Rücksicht auf eine etwaige Arbeitnehmerstellung. Für einen GmbH-Gf gilt das KSchG jedenfalls dann nicht, wenn die organschaftliche Stellung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung besteht. Es ist unerheblich, ob der Gf nach dem Zugang sein Amt niederlegt.
(PÜHN Rechtsanwälte, Zwickau)
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