Architekt und Urheberrecht
Nicht immer ist die Planung des Architekten urheberrechtlich geschützt. Da die Grenze des Beginns des Urheberrechtsschutzes jedoch nicht sicher definiert werden kann, sind vertragliche Regelungen zur Einräumung von Nutzungsrechten vorzuziehen.
(Lesen Sie hierzu auch ausführlich in unserem Mandantenrundschreiben)
Jörg Dietsch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
PÜHN Rechtsanwälte, Zwickau
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