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Das neue Verpackungsgesetz ist da!

Ab 01.01.2019 tritt unter anderem die Verpflichtung zur Registrierung und Systembeteiligung für Hersteller von Verpackungen in Kraft. Als solcher gelten unter anderem Händler, aber auch Hersteller von Waren, die Verpackungen in den Verkehr bringen. Verstöße gegen das Verpackungsgesetz sind bußgeldbewehrt und wettbewerbsrechtlich relevant (Abmahnungen).

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