Die Reform des GmbH-Rechtes feiert 10. Geburtstag
Das Gesellschaftsrecht und Satzungsgestaltungen sind nicht statisch, sondern bedürfen der Pflege und Aktualisierung, damit sie ihre Funktion dann erfüllen, wenn sie gebraucht werden. Zur Überprüfung Ihrer gesellschaftsrechtlichen Verträge (Gesellschaftsverträge, Satzungen, Anstellungsverträge der Geschäftsführer, formfreie Sondervereinbarungen zwischen Gesellschaftern, Beschlüsse und Beschlussverfahren, Schiedsgerichtsvereinbarungen etc.) stehen wir gern zur Verfügung.
(Lesen Sie hierzu ausführlich in unserem Mandantenrundschreiben)
Prof. Dr. Ray Junghanns
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
PÜHN Rechtsanwälte, Zwickau
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