Ein neues Gesetz zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wird in Kürze in Kraft treten.

Alles unternehmensinterne Wissen, das nicht die Qualität von Patenten, Gebrauchsmustern etc. erreicht, kann danach geschützt und unbefugter Zugriff und Nutzung abgewehrt werden. Das Gesetz verlangt allerdings aktives Handeln der Geschäftsleitung - „angemessene Maßnahmen zum Schutz unternehmensinterner Informationen“, sind zu implementieren und zu dokumentieren.

 

(Lesen Sie hierzu auch ausführlich in unserem Mandantenrundschreiben)

 

Prof. Dr. Ray Junghanns

Rechtsanwalt

PÜHN Rechtsanwälte, Zwickau

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