Entscheidung des EuGH zum Einsatz von Cookies

Der Europäische Gerichtshof hat Kriterien festgelegt, unter welchen Bedingungen notwendige und nicht notwendige Cookies in Websites eingebunden werden können. Es empfiehlt sich bereits jetzt für jedes Unternehmen, den derzeit verwendeten Hinweisbanner diesbezüglich überprüfen zu lassen, nicht zuletzt um Abmahnungen zu vermeiden.

 

Lesen Sie hierzu ausführlich in unserem Rundschreiben 10/2019 unter "Downloads".

 

Dr. Andreas Seidel

Rechtsanwalt

Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

PÜHN Rechtsanwälte, Zwickau

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