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Gesellschaftsrecht

Verminderung oder Vermeidung von Pflichtteilsrechten durch Gesellschaftsrecht. Einschränkungen dieser Gestaltungspraxis durch BGH, Urteil vom 03.06.2020, Az. IV ZR 16/19. Bestehende Gesellschaftsverträge
sind zu überprüfen; bei Gründung neuer Gesellschaften ist das Urteil des BGH zu berücksichtigen.

Prof. Dr. Junghanns
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Pühn Rechtsanwälte, Zwickau

 

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