Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 ...
... zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung"(GeschGehG) in Kraft!
Ohne Übergangsvorschrift werden Rechtslage und Begriff des Geschäftsgeheimnisses in entscheidenden Punkten geändert. Untätigkeit der Unternehmen kann zum entschädigungslosen Verlust der Geheimnisse führen.
Beginnend ab 04-2019 lesen Sie zu Themen wie „Arbeitsrechtliche Handlungsinstrumente zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ in unseren Mandantenrundschreiben; vgl. auch unser Rundschreiben 06-2018.
Ronny Pühn
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
PÜHN Rechtsanwälte, Zwickau
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