GmbH & Co. KG und GmbH/UG: Es drohen Bußgelder! - Neues zu den Meldepflichten zum Transparenzregister

Nach neuer Auffassung des Bundesverwaltungsamtes sind entgegen der allgemeinen Handhabung in der Praxis grundsätzlich auch die Kommanditisten einer GmbH & Co. KG (sofern wirtschaftlich Berechtigter 25 %) zum Transparenzregister zu melden. Gleiches gilt für die Treuhandvereinbarungen, Nießbrauchrechte, Sonderstimmrechte und insbesondere Poolvereinbarungen (aus erbschaftsteuerlichen Gründen, Gestaltungsmittel bei der Unternehmensnachfolge) bei der GmbH. Es drohen Bußgelder!

 

Lesen Sie hierzu ausführlich in unserem aktuellen Rundschreiben unter "Downloads".

 

 

Prof. Dr. Junghanns

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Steuerrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Honorarprofessor für Wirtschaftsrecht (WHZ)

 

PÜHN Rechtsanwälte Zwickau

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