Handelsrecht/Gesellschaftsrecht

Firma mit „@“: Zulässigkeit der Verwendung dieses Sonderzeichens im Unternehmensnamen (Firma) durch Nebenbemerkung des BGH im Beschluss vom 25.01.2022, Az. II ZB 15/21, mit hoher Wahrscheinlichkeit anerkannt. Möglichkeit die Omnipräsenz von Unternehmen durch Vereinheitlichung/Annäherung von Unternehmensnamen mit E-Mail-Adresse und Domain schlagkräftig zu erhöhen.

 

Prof. Dr. Junghanns
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

PÜHN Rechtsanwälte Zwickau

PÜHN Rechtsanwälte | Kolpingstraße 17 | 08058 Zwickau | Telefon: +49(0)375 / 2 74 92-0 | Fax: +49(0)375 / 29 16 29 | E-Mail:

Impressum

Diese Webseite ist ein Angebot von