Handelsrecht/Gesellschaftsrecht
Firma mit „@“: Zulässigkeit der Verwendung dieses Sonderzeichens im Unternehmensnamen (Firma) durch Nebenbemerkung des BGH im Beschluss vom 25.01.2022, Az. II ZB 15/21, mit hoher Wahrscheinlichkeit anerkannt. Möglichkeit die Omnipräsenz von Unternehmen durch Vereinheitlichung/Annäherung von Unternehmensnamen mit E-Mail-Adresse und Domain schlagkräftig zu erhöhen.
Prof. Dr. Junghanns
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
PÜHN Rechtsanwälte Zwickau
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