Honorarordnung für Architekten und Ingenieure auf dem Prüfstand des EuGH

Der europäische Gerichtshof erklärt die Mindestsätze/Höchstsätze der HOAI für unwirksam. Honorare können deshalb ab sofort ohne weiteres frei vereinbart werden. Eine Entscheidung des Gesetzgebers zur Novellierung der HOAI bleibt abzuwarten.

 

Lesen Sie hierzu ausführlich in unserem Rundschreiben 09/2019 unter "Downloads".

 

Jörg Dietsch

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

PÜHN Rechtsanwälte, Zwickau

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