1. Zulässigkeit von Verwahrentgelten für private Girokonten / 2. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durfte Negativzinsen nicht untersagen

„Die Entwicklung hin zu Negativzinsen ist zuletzt immer weiter vorangeschritten. Die Europäische Zentralbank hält an ihrer Niedrigzinspolitik fest. Es ist somit nicht verwunderlich, wenn Negativzinsen/Verwahrentgelte weiter auf dem Vormarsch sind (LG Leipzig Az. 5 O 640/20). Sofern ausreichender Rechtsschutz durch zu erwartende zivilrechtliche OLG-Entscheidungen bzw. Entscheidungen des Bundesgerichtshofes gegeben ist, ist dabei ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde BaFin nicht erforderlich, wie die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Frankfurt am Main (Az. 7 K 2237/20.F) zeigt.“

 

Pühn
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

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