Jahreswechsel 2021/2022

Eine Corona-Quarantäneanordnung ohne Arbeitsunfähigkeit führt nicht zur Gutschrift von Urlaubstagen. Für die Nichtanrechnung auf Urlaub bei Infektion mit COVID - 19 ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig.


Eine Quarantäneanordnung reicht nicht. Bei einer Krankschreibung besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung trotz Corona-Quarantäne.

 

Pühn
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

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