Kartellverstöße überall?

Sowohl das Bundeskartellamt als auch die EU-Kommission führen verhältnismäßig übersichtliche Verfahrenslisten für Kartellverstöße. Jedem Unternehmen der verarbeitenden Industrie kann empfohlen werden, diese Verzeichnisse in regelmäßigen Abständen zu prüfen, um Kartellverstöße im eigenen Lieferantenbereich festzustellen, da unter Umständen gegenüber den Kartellmitgliedern Schadensersatzansprüche realisiert werden können.

 

(Lesen Sie hierzu auch ausführlich in unserem Mandantenrundschreiben)

 

Jörg Dietsch

Rechtsanwalt

PÜHN Rechtsanwälte, Zwickau

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