Kein Widerrufsrecht bei Anschlusszinsvereinbarung
Im Fernabsatz geschlossene Anschlusszinsvereinbarungen können nicht gesondert widerrufen werden. Eine Anschlusszinsvereinbarung sei nicht als "Finanzdienstleistungen betreffender Vertrag" im Sinne der Richtlinie 2002/65/EG anzusehen, so der EuGH am 18.06.2020.
Pühn
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht
PÜHN Rechtsanwälte Zwickau
Impressum
Diese Webseite ist ein Angebot von
Design & Umsetzung: WWW.TMDESIGN-ZWICKAU.DE