Kein Widerrufsrecht für Bürgen gem. § 312g BGB

Verbraucher können Bürgschaften nicht wie Fernabsatzverträge oder sonstige Verbraucherverträge widerrufen. BGH entschied, dass die Widerrufs-Regelungen nicht auf die Bürgschaft anwendbar sind.

 

Pühn

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

 

PÜHN Rechtsanwälte Zwickau

PÜHN Rechtsanwälte | Kolpingstraße 17 | 08058 Zwickau | Telefon: +49(0)375 / 2 74 92-0 | Fax: +49(0)375 / 29 16 29 | E-Mail:

Impressum

Diese Webseite ist ein Angebot von