Kumulierte Mieterhöhung nach § 558 BGB und § 559 BGB zulässig?

Kumulierte Mieterhöhung nach § 558 BGB und § 559 BGB auch dann zulässig, wenn die durchgeführte Modernisierung auch Anlass der Mieterhöhung nach § 558 BGB war.

 

Dietsch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

 

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