Kumulierte Mieterhöhung nach § 558 BGB und § 559 BGB zulässig?
Kumulierte Mieterhöhung nach § 558 BGB und § 559 BGB auch dann zulässig, wenn die durchgeführte Modernisierung auch Anlass der Mieterhöhung nach § 558 BGB war.
Dietsch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
PÜHN Rechtsanwälte Zwickau
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