Neues Datenschutzrecht ab dem 25.05.2018

Der Datenschutz in Deutschland befindet sich in einer Umbruchphase - ab dem 25.05.2018 gelten die Datenschutzgrundverordnung und ein neues, vollständig überarbeitetes Bundesdatenschutzgesetz (vgl. hierzu unseren Newsletter für September 2017). Nicht zuletzt zur Vermeidung von Bußgeldern ist spätestens jetzt eine Umsetzung der neuen Vorgaben empfehlenswert. Unsere Kanzlei bietet eine umfangreiche Beratung und Informationsveranstaltungen zum neuen Datenschutzrecht an. Gerne führen wir entsprechende Veranstaltungen in Ihrem Haus auch als Inhouse-Seminar durch.

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