Sanierungsrecht
Darstellung der Sanierung eines Unternehmens nach dem neuen am 01.01.2021 in Kraft getretenen StaRUG am Fallbeispiel. Geschäftsführer/Vorstände haben ein (vom Gesetz nicht näher bestimmtes) System zur Krisenfrüherkennung weit vor der eigentlichen Legalitätskrise zu installieren; ihr Haftungsrisiko und ihre Prognoseunsicherheit wächst.
Prof. Dr. Junghanns
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
PÜHN Rechtsanwälte Zwickau
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