Sanierungsrecht

Darstellung der Sanierung eines Unternehmens nach dem neuen am 01.01.2021 in Kraft getretenen StaRUG am Fallbeispiel. Geschäftsführer/Vorstände haben ein (vom Gesetz nicht näher bestimmtes) System zur Krisenfrüherkennung weit vor der eigentlichen Legalitätskrise zu installieren; ihr Haftungsrisiko und ihre Prognoseunsicherheit wächst.

 

Prof. Dr. Junghanns

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Steuerrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

 

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