Sind Sie verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen?
Die Datenschutzgrundverordnung verlangt nach Art. 35 ff DSGVO von vielen Unternehmen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Diese Aufgabe übernehmen wir gern für Sie und Ihr Unternehmen.
Kommen Sie deshalb gern auf uns zu und sprechen Sie uns an.
PÜHN Rechtsanwälte, Tel. 0375/274920
E-Mail: rechtsanwaelte@puehn.de
Dr. Andreas Seidel
Rechtanwalt
Wirtschaftsjurist
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