„Sparschwein-GmbH“ – neue Impulse durch das steuerliche Investitionssofortprogramm mit der Absenkung des Körperschaftsteuersatzes
Gesellschaftsrecht/Steuerrecht
Stellen Sie sich vor, Sie könnten Ihre unternehmerischen Gewinne nicht mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45 % versteuern, sondern mit nur rund 25 % – oder sogar mit nur 10 %. Genau das sieht das am 26.06.2025 beschlossene Gesetz zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland vor.
In unserer Beratungspraxis beschäftigen wir uns regelmäßig mit Fragen des Vermögensschutzes (asset protection) und der Vermögens- u. Unternehmensnachfolge. Ein bewährtes Modell in diesem Zusammenhang ist die sog. Sparschwein-GmbH – eine vermögensverwaltende GmbH, die Gewinne langfristig im Unternehmen belässt (thesauriert), um steuerliche Vorteile zu nutzen.
Was sieht das neue Gesetz vor?
Der Körperschaftsteuersatz für Kapitalgesellschaften wie die GmbH wird ab dem 1. Januar 2028 jährlich um einen Prozentpunkt gesenkt werden – von derzeit 15 % auf 10 % ab dem Veranlagungszeitraum 2032. Inklusive Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer ergibt sich damit künftig eine Gesamtsteuerlast von ca. 25 % auf nicht ausgeschüttete Gewinne (in Abhängigkeit vom Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde).
Warum wird die Sparschwein-GmbH dadurch noch attraktiver?
Die steuerliche Attraktivität der Sparschwein-GmbH beruht auf dem Prinzip der Thesaurierung: Gewinne werden nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet, sondern verbleiben in der GmbH und werden dort mit dem niedrigen Körperschaftsteuersatz besteuert. Durch die geplante Steuersenkung wird dieser Effekt nochmals verstärkt.
Wichtig: Dieses Modell eignet sich vor allem für Unternehmer, die ihren Lebensunterhalt aus anderem Privatvermögen/Einkommen bestreiten können und nicht auf Ausschüttungen angewiesen sind.
Vermögensschutz durch Holding-Struktur
Vielleicht fragen Sie sich: Warum eine Struktur mit mehreren Gesellschaften, wenn ich doch die Steuerersparnis auch durch Thesaurierung in meiner bestehenden GmbH erzielen kann?
Die Antwort ist einfach – und entscheidend: Weil es das unternehmerische Risiko erheblich erhöht, wenn Sie den Vermögensaufbau direkt in Ihrer operativ tätigen GmbH betreiben. Gerät diese in eine wirtschaftliche Schieflage, ist auch das angesparte Vermögen gefährdet.
Die sogenannte Schachtelstruktur – also die Kombination aus operativer GmbH und vermögensverwaltender Holding-GmbH – schützt dieses Vermögen. Sie ist damit ein zentrales Element eines nachhaltigen Vermögensschutzes für Unternehmer und ihre Familien.
Strukturbeispiel: Holding-Modell
Ein typisches Gestaltungsmodell sieht wie folgt aus:
Gesellschafter A
↓
Holding-GmbH
↓
Operative Tochter-GmbH
- Die operative GmbH versteuert ihre Gewinne regulär.
- Bei Ausschüttung an die Holding-GmbH sind 95 % der Dividenden steuerfrei.
- Die Holding kann diese Mittel nahezu ungeschmälert für Investitionen oder Vermögensaufbau verwenden.
Beispielrechnung
Ein Gewinn von 200.000 € in der operativen GmbH führt – bei vollständiger Ausschüttung an eine natürliche Person mit Spitzensteuersatz – zu einer Gesamtsteuerlast von rund 100.000 €. Wird derselbe Gewinn jedoch in einer Holding-GmbH thesauriert, stehen dem Unternehmer jährlich (!) rund 40.000 € mehr für Investitionen zur Verfügung.
Weitere Vorteile und Gestaltungsmöglichkeiten
- Immobilien-GmbH: Bei reiner Verwaltung eigenen Grundbesitzes entfällt die Gewerbesteuer (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG). Ab 2032 verbleiben dann nur noch 10 % Körperschaftsteuer (zzgl. Soli).
- Start-up-Holding: Beteiligungen an Start-ups können mit geringer steuerlicher Belastung veräußert werden.
- Familiensplitting: Beteiligung über eine GmbH & Co. KG mit Familienmitgliedern kann die Steuerlast weiter senken.
Aber: Auch Nachteile beachten
- Vermögenswerte in der GmbH gelten als Betriebsvermögen – bei Verkauf oder Liquidation fallen Steuern auf stille Reserven an.
- Immobilien im Privatvermögen können nach 10 Jahren steuerfrei verkauft werden – in der GmbH nicht.
- Grunderwerbsteuer kann bei Einbringung oder Verkauf anfallen.
- Laufende Kosten für Buchführung und Bilanzierung sind höher.
Fazit
Die Sparschwein-GmbH ist ein Modell zur steueroptimierten Vermögensbildung und Vermögenssicherung. Mit der beschlossenen Körperschaftsteuersenkung gewinnt sie nochmals an Attraktivität – nicht nur für Neugründungen, sondern auch für bestehende Unternehmen, die durch Umstrukturierungen von den neuen Rahmenbedingungen profitieren können.
Gerne prüfen wir mit Ihnen gemeinsam, ob und wie sich dieses Modell für Ihre individuelle Situation eignet.
Prof. Dr. Junghanns
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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