Stiftungsrecht

Die bundeseinheitliche Reform des Stiftungsrechtes tritt zum 01.07.2023 in Kraft. Diese bringt Erleichterungen mit sich, die jedoch gegebenenfalls noch Satzungsanpassungen erfordern.

 

Dietsch

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

 

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