Wichtige Entscheidung für Geschäftsführer und Vorstände!
Der BGH konkretisiert mit seiner jüngsten Entscheidung vom 06.11.2018, Az.: II ZR 11/17, die Voraussetzungen für eine Aufteilung der Aufgaben in einer aus mehreren Personen bestehenden Geschäftsführung durch eine Geschäftsordnung. Hieraus leiten sich Maßnahmen für die Gestaltungspraxis solcher Geschäftsordnungen ab wie auch Möglichkeiten, die Haftung des ressortunzuständigen Geschäftsführers zu vermeiden.
Prof. Dr. Ray Junghanns
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Honorarprofessor für Wirtschaftsrecht (WHZ)
PÜHN Rechtsanwälte, Zwickau
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